Rückblick 2024: Soziale Politik in Bayern
‌‌‌‌Sehr geehrter Herr Schnotz,

das Jahr 2024 neigt sich dem Ende zu – ein Jahr, das uns mit vielen Herausforderungen konfrontiert, aber auch zahlreiche Möglichkeiten eröffnet hat. Es war ein Jahr der Veränderung und des Engagements zahlreicher Menschen in diesem Land. Gemeinsam haben wir wichtige Themen vorangetrieben und dabei stets den Blick auf die Menschen gerichtet.

In diesem Newsletter möchten wir Ihnen einen Überblick über die zentralen Themen geben, die uns im Arbeitskreis Sozialpolitik in den letzten Monaten beschäftigt haben und die auch für das kommende Jahr richtungsweisend sein werden. Von der Stärkung der Sozialwirtschaft über die Diskussion einer möglichen Gesellschaftszeit bis hin zu wichtigen Fraktionsinitiativen im Rahmen des Haushalts darf ich Ihnen über ein ereignisreiches Jahr 2024 berichten. Außerdem blicken wir auf den Prozess zur Einführung eines neuen Ladenschlussgesetzes zurück. Aktuell befassen wir uns intensiv mit der Weiterentwicklung des bayerischen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetzes, damit auch in den kommenden Jahren die Kinderbetreuung und damit auch die Vereinbarkeit von Beruf und Familie auf sicheren Füßen steht. Zuletzt möchte ich Ihnen einen Ausblick 2025 und die damit verbundenen Perspektiven geben.

Wir danken Ihnen für Ihr Interesse und Ihre Unterstützung in diesem Jahr und wünschen Ihnen und Ihren Liebsten eine friedvolle und besinnliche Weihnachtszeit sowie einen guten Start ins neue Jahr.
Herzlichst
Ihr
Thomas Huber, MdL

Foto: Pixabay
Stärkung der Sozialwirtschaft
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Der Arbeitskreis für Sozialpolitik wird Bayerns Sozialwirtschaft künftig noch mehr in den Fokus zu nehmen und unterstützen, was sich auch in den Fraktionsinitiativen 2024 der CSU widerspiegelt. In diesem Rahmen fand auch über Monate hinweg ein intensiver Austausch mit der Öffentlichen und Freien Wohlfahrtspflege, mit den Kommunalen Spitzenverbänden, den Kirchen sowie Verbänden und Fachexperten aus der Wissenschaft in Form von Werkstattgesprächen statt.

Die Sozialwirtschaft ist mit 450.000 und damit sechs Prozent der insgesamt Erwerbstätigen im Freistaat einer der bedeutendsten Wirtschaftszweige in Bayern. Über eine Million bayerischer Bürgerinnen und Bürger nehmen mittlerweile pro Jahr Dienstleistungen der Sozialwirtschaft in Anspruch. Das zeigt, welche essentielle Rolle die bayerischen Dienste und Einrichtungen der sozialen Träger im wirtschaftlichen Wertschöpfungsprozess in Bayern spielen.

Aktuelle Herausforderungen für die Sozialwirtschaft sind u.a. die überdurchschnittlich hohe Teilzeitquote, der Arbeits- und Fachkräftemangel, mangelnder Innovationskraft – vor allem auch im Bereich der Digitalisierung, die steigenden Kosten aufgrund der enormen Preissteigerungen im vergangenen Jahr sowie die gesunkenen Kirchensteuereinnahmen, welche eine deutliche Reduzierung der finanziellen Mittel für die Freie Wohlfahrt bedeuten.

Eine zukunftsfähige, effiziente und moderne Sozialwirtschaft ist wichtiger denn je, um sowohl die aktuellen Herausforderungen bewältigen zu können als auch langfristig die Kosten für den Freistaat in einem vernünftigen Rahmen zu halten.

Diskussion über eine mögliche Gesellschaftszeit

Die Gesellschaft steht vor großen Herausforderungen. Unsere Sicherheit wird im Inneren, wie auch im Äußeren durch mannigfaltige Krisen herausgefordert. Aber auch unsere soziale Sicherheit wird künftig nicht mehr auf Dauer zu garantieren sein, wenn nicht die Gesellschaft insgesamt einen Beitrag leistet.

Eine Gesellschaftszeit, in die als eine von mehreren Wahlmöglichkeiten die Ableistung der Wehrpflicht eingebunden ist, wäre ein wichtiger Baustein, um Deutschland trotz Fachkräftemangel und demographischen Wandels in die Lage zu versetzen, auch in Zukunft unsere hohen Sicherheitsstandards im Interesse der Menschen aufrecht zu erhalten.

Eine verpflichtende Gesellschaftszeit kann mit einer in ihm verankerten Wehrdienst zu einem neuen Aufbruch für unsere Gesellschaft werden, die Bundeswehr weiter und noch stärker in der Mitte der Gesellschaft verankern und gleichzeitig als Zugpferd für von Fachkräftemangel betroffene soziale Berufe wirken.

Foto: CSU-Fraktion

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Fraktionsinitiativen und Haushalt 2024
In Bayern können wir froh, dankbar und auch ein bisschen stolz sein, dass wir eines der besten und leistungsfähigsten Sozialsysteme der Welt geschaffen haben und die CSU dessen Ausbau in den vergangenen Jahrzehnten maßgeblich mitgestaltet hat.

Mit dem Sozialhaushalt 2024/25 haben wir neue Maßstäbe gesetzt! Eine beeindruckende Steigerung von 10,8% im Vergleich zum Vorjahr auf rund 8,5 Milliarden bis 2025 zeigt klar und deutlich, dass die Menschen in Bayern der Staatsregierung und der CSU vertrauen können.

Inmitten und gerade aufgrund der vielen Krisen, die uns überall begegnen, macht Bayern im Gegensatz zur Bundesregierung bei Familien, Kindern und Jugendlichen keine Abstriche! Wir haben kraftvolle Impulse gesetzt, arbeiten Hand in Hand mit der Gesellschaft an Lösungen und machen den Sozialstaat fest für die Zukunft. Teil des Doppelhaushalts waren auch im Jahr 2024 wieder die Fraktionsinitiativen von CSU und Freien Wählern in Höhe von insgesamt 100 Millionen Euro. Wir sind stolz, hiervon insgesamt 9 Millionen Euro im Sozialbereich und für unsere Themen verankert zu haben. Mit einem neuen Bericht zur Sozialwirtschaft, wichtigen Unterstützungen für die Bahnhofsmissionen und Tafeln, aber auch mannigfaltigen Unterstützungen im Bereich der Jugendarbeit konnten wir all die Organisationen unterstützen, die ein wichtiger Baustein in den sozialen Netzen vor Ort sind und einen unersetzlichen Dienst für die Menschen leisten.

Foto: CSU-Fraktion
Einführung eines Ladenschlussgesetzes
Beim neuen Ladenschlussgesetz war es uns besonders wichtig, dass bewährte Regeln wie der Schutz von Sonn- und Feiertagen und die Öffnungszeiten von 6 bis 20 Uhr erhalten bleiben. Das kommt nicht nur der Vereinbarkeit von Beruf und Familie zugute, sondern auch den kleinen Läden, die nicht genügend Personal für längere Öffnungszeiten vorhalten können.

Nach intensivem Austausch mit Vertretern der Kirchen, der Gewerkschaften, der kommunalen Spitzenverbände und Vertretern der Wirtschaft sowie unzähligen fraktionsinternen Sitzungen hat die Bayerische Staatsregierung im November den Entwurf für ein eigenes Bayerisches Ladenschlussgesetzt (BayLadSchlG) vorgestellt. Damit wird der Koalitions-vertrag für die aktuelle Legislaturperiode umgesetzt, der weitere Einkaufsnächte und den durchgängigen Betrieb digitaler Kleinstsupermärkte als neue Form der Nahversorgung vorsieht. Im Sinne der Deregulierung und Entbürokratisierung werden zudem bürokratische Hindernisse abgebaut. Die Balance zwischen den verschiedenen Interessen und dem wichtigen Schutzgedanken des Ladenschlussrechts bleibt gewahrt. Der Entwurf soll für Bayern das Ladenschlussgesetz des Bundes von 1956 ersetzen und geht nun in die Verbandsanhörung.

Weiterentwicklung des Bayerischen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetzes
Foto: CSU-Fraktion
Auch in der Kinderbetreuung sieht bereits der Koalitionsvertrag eine Weiterentwicklung des Bayerischen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetzes (BayKiBiG) vor. Am 17. April haben wir einen Antrag in den Landtag eingebracht, mit dem Ziel, den weiteren Ausbau sowie die Weiterentwicklung des Bayerischen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetzes (BayKiBiG) jetzt nach Maßgabe der Haushaltsmöglichkeiten anzugehen und dem Landtag und im Ausschuss für Arbeit und Soziales, Jugend und Familie zu berichten, inwieweit diese bereits erreicht bzw. fortgeschritten sind.

Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zählt weiterhin zu unseren drängendsten sozial-, arbeits- und wirtschaftspolitischen Aufgaben. Damit einher geht die Notwendigkeit, den Bedürfnissen unserer bayerischen Familien bei der Bereitstellung von ausreichend Kinderbetreuungsplätzen gerecht zu werden. Aber auch die auskömmliche Finanzierung und eine Qualitätssteigerung der Kinderbetreuung dort, wo sie gebraucht wird, sind im Koalitionsvertrag prioritär festgehalten.

In einem über Monate andauernden intensiven Austausch, den wir als AK SoPo der CSU-Landtagsfraktion mit dem StMAS, der Öffentlichen und Freien Wohlfahrtspflege, den Kommunen, den Kirchen sowie Verbänden und Fachexperten aus dem Kitabereich geführt haben, hat sich ein klares Bild gezeichnet: In vielen Regionen Bayerns stehen durch Fachkräftemangel und durch den stark gestiegenen Bedarf seitens der Eltern nicht mehr genug Kinderbetreuungsplätze zur Verfügung und vielen Kommunen fehlen schlicht die finanziellen Mittel zum Ausgleich der Kostensteigerungen, wodurch die frühkindliche Bildung regional teils stark leidet.

Diese Entwicklung ist kein alleiniges Phänomen des Freistaats, in ganz Deutschland zeigen sich ähnliche Entwicklungen. Wir haben in Bayern in den letzten Jahren hier jedoch bereits sehr viel erreicht. Das BayKiBiG ist weiterhin eine gute Grundlage. Daher brauchen wir auch kein neues Gesetz, wie die Opposition es fordern mag, sondern eine wohlüberlegte Weiterentwicklung um den – nicht von der Hand zu weisenden – gestiegenen Herausforderungen gerecht zu werden. An diesem Ziel arbeiten wir weiter und werden auch im kommenden Jahr nicht locker lassen um Zukunft unserer bayerischen Kinder auf weiterhin solide Füße zu stellen.

Ausblick 2025
Das neue Jahr steht selbstverständlich vor allem unter dem Stern der anstehenden Bundestagswahl. Die neu gewählte Bundesregierung wird vieles aufzuarbeiten haben, was in den letzten Ampel-Jahren auf der Strecke geblieben ist. Trotz anstehender Neuwahlen hat die alte Bundesregierung noch in aller Eile einen Entwurf zur SGB-VIII-Reform beschlossen und plant ihn noch in dieser Legislatur durchzubringen. Auch wenn die Situation junger Menschen mit Behinderung und ihrer Familien an der Schnittstelle zur Jugendhilfe dringend verbessert werden muss, so ist es jedoch in einem unaussprechlichen Maß unverantwortlich von der aktuellen Bundesregierung, diesen Entwurf in einer nie dagewesenen Eile und ohne ausreichend Zeit für dringend erforderliche Abstimmungen durch das Gesetzgebungsverfahren bringen zu wollen. Dieses Vorgehen steht, wie auch die kurzsichtige Streichung der Möglichkeit, die Ausgleichsabgabe auch zur institutionellen Förderung verwenden zu können, nur beispielhaft für eine verfehlte Sozialpolitik der Ampel. Eine neue Bundesregierung muss hier künftig wieder mit Maß, Mitte und Verstand funktionierende Sozialreformen anstoßen. So muss das sozial ungerechte Bürgergeld in seiner jetzigen Form durch eine Neue Grundsicherung ersetzt werden, Arbeitnehmer weiter entlastet, Vermögensbildung für die Mitte endlich wieder erleichtert und auch die Alterssicherung zukunftssicher gemacht werden.

In diesem Zusammenhang darf ich Ihnen auch das gemeinsame Wahlprogramm der CDU und CSU zur Bundestagswahl ans Herz legen:

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