Barbara Regitz, MdL weiß um die Bedeutung des Megathemas Digitalisierung für die Politik und gesamte Gesellschaft. Seit Jahren setzt sich die CSU-Landtagsabgeordnete dafür ein, die Digitalisierung im Freistaat Bayern, v.a. im Bildungsbereich, noch stärker zu forcieren und die digitalen Errungenschaften durch die Pandemie ausbauen, dabei insbesondere folgende Punkte:
- Vernetzung der Klassenzimmer
- digitale Ausbildungskonzepte für Aus-, Fort- und Weiterbildungen
- eine noch bessere digitale Ausstattung für staatliche Lehrkräfte
- digitale Unterrichtsangebote an Schulen
- Medienkompetenz stärken, auch im Blick auf Sicherheit im Netz
In seiner Sitzung vom 25.01.2022 hat sich der Bayerische Landtag in Erster Lesung mit dem Gesetzentwurf der Staatsregierung über die Digitalisierung im Freistaat Bayern befasst. Der Freistaat Bayern hat im Bereich der „digitalen Verwaltung“ bereits frühzeitig auch rechtlich auf die Herausforderungen der Digitalisierung reagiert. Mit dem Bayerischen E-Government-Gesetz (BayEGovG) von 2015 lieferte der Freistaat erstmals einen einheitlichen und zusammenhängenden Rechtsrahmen für die digitale Verwaltungstätigkeit seiner Behörden, der Gemeindeverbände und Gemeinden sowie der sonstigen unter seiner Aufsicht stehenden juristischen Personen des öffentlichen Rechts. Darüber hinaus hat der Freistaat Bayern auch in einer Vielzahl von Fachgesetzen die Digitalisierung der Verwaltung konsequent vorangetrieben – sei es durch die Anpassung bestehender oder die Schaffung neuer gesetzlicher Regelungen.
Dazu Barbara Regitz: „Unser Digitalgesetz ist das erste in ganz Deutschland und wegweisend in Europa. Das Gesetz räumt Bürgern und Unternehmen ganz konkret weitreichende Rechte ein. Die Bürger haben das Recht auf eine digitale Identität, etwa die Bayern ID. Jeder kann selbst bestimmen, welche Daten mit dem Staat ausgetauscht werden, und hat das Recht auf freien Zugang zum Internet. Im Gesetz wird nicht nur die Digitalisierung in der Verwaltung geregelt. Es ist die Grundlage für die digitale Gesellschaft in Bayern. Außerdem werden erstmals die Pflichten des Staates festgelegt – wie z.B. die Förderung digitaler Technologien.
Zusammenfassen lässt sich das Gesetz in drei Hauptpunkten:
1. Rahmenbedingung für stärkere Digitalisierung im Freistaat Bayern
2. konkrete digitale Rechte für Bürger und Unternehmen in Bayern
3. Bürokratieabbau und Modernisierung von Staat und Verwaltung durch ein modernes digitales Verwaltungsrecht
Das Bayerische Digitalgesetz ist für mich wirklich ein großer Wurf! Bayern baut damit seine Vorreiterrolle bei der Digitalisierung aus und geht einmal mehr in Deutschland einen Schritt voraus.“