MÜNCHEN/EICHSTÄTT – Die Kommunen im
Landkreis Eichstätt erhalten vom Freistaat Bayern
zum Ausgleich von Mindereinnahmen bei der
Gewerbesteuer im Jahr 2021 einen Betrag von
insgesamt 3.887.970 Euro. Der Freistaat Bayern hält
somit in diesen schwierigen Zeiten Wort und gleicht
pauschal bayernweit etwa die Hälfte der
Mindereinnahmen bei der Gewerbesteuer aus.
Der Ausgleich von Mindereinnahmen bei der
Gewerbesteuer verteilt sich wie folgt an die
Kommunen in unserem Landkreis Eichstätt:
Altmannstein: 22 584
Beilngries: 422.035 €
Denkendorf: 75.734 €
Dollnstein: 19.481 €
Eichstätt: 307.310 €
Eitensheim: 5.843 €
Gaimersheim: 1.746.237 €
Kinding: 110.998 €
Kipfenberg: 128.620 €
Lenting: 627.288 €
Nassenfels: 28.465 €
Oberdolling: 16.498 €
Pförring: 284.031 €
Stammham: 15.338 €
Titting: 68.825 €
Wellheim: 8.683 €
Insgesamt stehen bayernweit 330 Millionen Euro für
die Gewerbesteuerkompensation 2021 zur Verfügung. Der Freistaat Bayern bleibt damit der verlässliche
Partner und die starke Stütze unserer Städte und
Gemeinden. Wir sorgen für Stabilität in den
Kommunalfinanzen und erhalten die einzigartige
Investitionskraft unserer Kommunen.
Für das Jahr 2020 hatten die bayerischen Kommunen zur Abmilderung der Folgen der Corona-Pandemie
einen pauschalen Ausgleich für Rückgänge in der
Gewerbesteuer in Höhe von insgesamt fast 2,4
Milliarden Euro erhalten, davon 1,346 Milliarden Euro
vom Freistaat Bayern. Die Forderungen des
Freistaats an den Bund, auch für das Jahr 2021
seinen Beitrag zu leisten, wurden leider nicht
aufgegriffen. Anders als der Bund, der sich aus der
Solidarität mit den bayerischen Kommunen
verabschiedet hat, leistet der Freistaat auch für das
Jahr 2021 seinen Anteil zum Ausgleich der
verminderten Gewerbesteuer für die Kommunen.
Für eine schnelle Hilfe wurde bereits am 17.
Dezember 2021 eine Abschlagszahlung an die
bayerischen Kommunen in Höhe von insgesamt 200
Millionen Euro ausgezahlt. Für die endgültige
Abrechnung wurde nun das
Gewerbesteueraufkommen 2021 mit dem
durchschnittlichen Aufkommen der von der Corona-
Pandemie unbelasteten Jahre 2017 bis 2019
verglichen.
Bitte beachten: Es könnte im Einzelfall bei einer
Kommune zu Rückzahlungen kommen, falls die
bereits ausgezahlte Abschlagszahlung vom Dezember 2021 die endgültige Zuweisung überschritten hat. Die betroffenen Kommunen sollten daher bitte genau auf
die endgültige Zuweisung achten und mit der bereits
ausgezahlten Abschlagszahlung verrechnen.